Ein Test bei den Drei-Sterne-Restaurants in Deutschland hat Schwächen des VIG offenbart. Vor allem sind die Auskünfte der Behörden zu allgemein, um Verbrauchern eine Einschätzung über die Hygiene in der Küche der Betriebe zu erlauben. Zwar haben im Anschluss an die Behördenauskünfte die Restaurants auf Nachfrage zum Teil weitere Details genannt - ob diese Informationen zutreffen, können Verbraucher aber nicht überprüfen.
Ein weiteres Problem: Auf die Antwort bezüglich eines Restaurants (die Anfrage hatte ich im Dezember 2008 gestellt) habe ich bis zum 1. September 2009 gewartet - die Behörde hat damit rund ein dreiviertel Jahr benötigt.
Gezeigt hat sich auch, dass die Kontrolleure auch ganz geringfügige Verstöße bemängeln und auf deren Beseitigung drängen.
In vier Restaurants gab es folgende Beanstandungen:
Restaurant 1 (Die Namen der Restaurants sind mir bekannt. Da alle Verstöße inzwischen behoben und vergleichsweise geringfügig sind, verzichte ich jedoch hier auf die Nennung der Namen Zwar halte ich mehr Transparenz für wichtig, nur sollte sie nicht zu Lasten von drei einzelnen Betrieben gehen):
- Die Behörde teilt mit, bei einer Kontrolle seien festgestellt worden:
- "Mängel in der Temperaturüberwachung
- "Mängel bei der Ausbildung und Schulung des Personals
- "Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln"
- Damit konfrontiert teilt das Restaurant mit:
- "Alle beanstandeten Punkte sind rein formaler und baulicher Art. Nichts war schmutzig, unhygienisch oder gar verdorben."
- "Es handelte es sich um bauliche und rein formale Mängel (zum Beispiel Gesundheitszeugnis der Mitarbeiter). Durch ihre Beseitigung kann es nun langfristig zu keinem weiteren Verstoßkommen.
- "Konkret heißt dies: Wir haben die Müllentsorgung außerhalb des Gebäudes umorganisiert (Müllcontainer mit Deckel), ein weiteres Waschbecken installiert, ein wenig abgesplitterte Bade- und Wandfliesen innerhalb der Küche überholt, Gesundheitszeugnisse der Mitarbeiter eingefordert sowie kleine Unebenheiten im Keller-Verputz beseitigt (kein Raum für offene Lebensmittel!)."
- Weitere Nachfragen (unter anderem zur Zahl der fehlenden Gesundheitszeugnisse) wollte das Restaurant nicht beantworten.
Restaurant 2:
- Die Behörde teilt mit:
- Das Restaurant erläutert auf Nachfrage:
- "Ein Mangel war beispielsweise eine angeschlagene Wandfliese in einem Kühlhaus worüber man streiten kann ob diese ausgetauscht werden muss oder nicht."
- "Da unser gesamtes Hotel mit absoluten Spitzenfachkräften besetzt ist, wir auch mit unseren Gästen wöchentlich Küchenführungen machen, wissen wir, dass bei uns alles in Ordnung ist. Natürlich arbeiten bei uns auch nur Menschen die einmal Fehler machen, aber unserer Führungscrew in der Küche wird es bemerken und wieder in Ordnung bringen."
Restaurant 3:
- Die Behörde berichtet von:
- "gerinfügigen Hygienemängel, die ihre Ursache im Wesentlichen in einer zum Zeitpunkt der Kontrolle aktuell nur unzureichenden Reinigung der Einrichtungsgegenstände hatten"
- Das Restaurant teilt dazu mit:
- "Sie dürfen sich nicht vorstellen, dass die Arbeitsflächen, die Kühlschränke oder das Arbeitsgerät total verschmutzt waren. In den beanstandeten Fällen handelt es sich zum Beispiel um dunkel verfärbte Gummidichtungen an Kühlschubladen oder Staub im Ventilator. Das sind Stellen die beim täglichen Putzen und auch beim Intensivreinigen am Wochenende leider vergessen werden."
- "Um sicher zu stellen, dass die Hygiene gewahrt bleibt, haben wir einen Plan ausgearbeitet nach dem regelmäßig alle problematischen Stellen gereinigt werden, zudem sind wir durch die Kontrollen sensibler geworden."
Restaurant 4:
- Die Behörde teilt mit:
- "Im Obergeschoss (Lager für Kühleinrichtungen) fehlten an den geöffneten Fenstern Fliegengitter."
- "Es bedarf einer Überprüfung der Warmwasserzufuhr an den Handwaschgelegenheiten."
- "In der Kalten Küche war die Abdichtung an der Waschgelegenheit zur Wand hin dunkel verfärbt."
- "Der Betrieb wurde belehrt und zur Beseitigung der Mängel aufgefordert."