|  | 
September --- August Juli --- Juni
Mai Bund und Länder einigen sich im Vermittlungsausschuss auf eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Am 28. Mai stimmt der Bundestag diesem Kompromiss zu; die Zustimmung des Bundesrates wird erwartet. Behörden sollen die Öffentlichkeit schneller über Lebensmittelskandale informieren und dabei auch Namen von Unternehmen nennen, die verdorbene Lebensmittel anbieten.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) lehnt einen Ausbau der Informationsrechte für Verbraucher ab. BLL-Präsident Theo Spettmann sagt: "Es muss gesehen und anerkannt werden, was die Branche bereits auf freiwilliger Ebene alles leistet, ob im Bereich der Verbraucherinformation, der Nährwertkennzeichnung oder der allgemeinen Ernährungsaufklärung."
April - Der saarländische Gesundheits- und Verbraucherschutzminister Gerhard Vigener (CDU) kündigt eine Bundesratsinitiative an, mit der er für schnellere Informationen über Hygieneverstöße sorgen will. Die Landesregierung habe daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Paragraf 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingebracht.
März - Wie hoch ist der Acrylamidgehalt in Chips? Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht eine Liste, die hierüber Aufschluss geben kann (Es handelt sich um Daten aus dem Jahr 2007).Foodwatch hatte nach eigenen Angaben vor Monaten danach gefragt, um Verbrauchern in der Weihnachtszeit die Kaufentscheidung zu erleichtern. Der späte Hinweis auf die Liste findet sich nun relativ versteckt am Ende einer "Hintergrundinformation: Erfolgreiche Bilanz nach sechs Jahren Acrylamid-Minimierungskonzept".
- In Berlin Pankow werden Verbraucher mit einem Smiley-System darüber informiert, welche Betriebe überdurchschnittliche Qualität und Hygiene bieten. Zugleich werden in einer Negativliste vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Berliner Bezirks die Namen solcher Betriebe veröffentlicht, die gegen Lebensmittelvorschriften verstoßen haben. Leichtere Verstöße bleiben aber geheim, veröffentlicht werden nur Rechtsverletzungen, die mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen.
Januar - Das Landratsamt Heilbronn veröffentlicht im Internet die Namen eines Weinbauern und eines Weinhändlers, die Wein falsch etikettiert und damit gegen das Weingesetz verstoßen haben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem Landratsamt diesen Schritt zuvor in einem Eilverfahren erlaubt. In dem Verfahren wollten die Unternehmer die Veröffentlichung verhindern.
- Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband kommen nach einem bundesweiten Test zu dem Fazit: "Das Verbraucherinformationsgesetz hält nicht, was der Name verspricht und bringt Verbrauchern im Alltag mehr Frustration statt Aufklärung." In einem Zehn-Punkte-Programm fordern die Verbraucherverbände klarere Zuständigkeitsregeln und mehr Bürgernähe.
2008 - Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch hat das VIG mit 29 Anfragen getestet. Das Ergebnis sei „erschreckend” gewesen, da 80 Prozent der Anfragen unbeantwortet geblieben seien. Zum Teil hätten die Behörden Gebühren von mehr als 1000 Euro für Auskünfte verlangt. Das Fazit von Foodwatch: „Der Bürger wird abgeschreckt, abserviert und abkassiert”.
- Die Note „mangelhaft” bekommt das Gesetz auch von Greenpeace. Die Naturschützer erhielten auf insgesamt zehn Anfragen auf Grundlage des VIG allenfalls knappe Informationen, die wenig hilfreich gewesen seien. Das Hamburger Verbraucherschutzamt habe sogar 96 Euro Gebühren verlangt, für die banale Information, dass es bei Lebensmittelkontrollen keine Beanstandung der Gentechnik-Kennzeichnung gefunden habe.
|  |
|  |  |
|