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Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu bekommen, kann ganz einfach sein. Zum Beispiel wenn man wissen will, ob Kontrolleure in bestimmten Betrieben in der Vergangenheit Gesetzesverstöße festgestellt haben. Das könnte zum Beispiel ein Restaurant sein oder ein Supermarkt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Ich möchte gerne wissen, ob es in den vergangenen zwei Jahren in folgenden Betrieben Verstöße gegen das Lebensmittelrecht gab:

(Namen und Anschrift der Betriebe)

Außerdem möchte ich wissen, wann in diesem Betrieb Kontrollen stattgefunden haben. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Fragen gemäß §6 Absatz I in Verbindung mit §1 Absatz I Nr. 1 VIG kostenlos beantworten. Falls mir aus Ihrer Sicht Kosten entstehen sollten, bitte ich vorab um einen Hinweis.

Mit freundlichem Gruß,


Hinweise:  
- Der Hinweis auf die Kosten bietet keine hundertprozentige Sicherheit, dass keine Gebühren verlangt werden. Theoretisch kann eine Anfrage daher teuer werden. In der Regel sollten Behörden aber darauf hinweisen, wenn sie eine Auskunft nur gegen Gebühren erteilen. Dann stellt sich weiter die Frage, ob die Gebührenerhebung rechtmäßig ist.
- Die Adressen der zuständigen Behörden kann man zum Beispiel auf der Internetseite des
Bundesverbraucherschutzministeriums finden.
- Den angegeben Zeitraum kann man variieren, allerdings kann es sein, dass die Behörden einer ungefähre Angabe wie „in den vergangenen Monaten“ für nicht ausreichend eingegrenzt halten. Wer einen zu langen Zeitraum angibt, läuft ebenfalls Gefahr, dass Auskünfte abgelehnt werden.