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Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll ausgeweitet werden. Das haben Union und FDP in den Koalitionsverhandlungen entschieden.

So soll auch der Finanzsektor einbezogen werden. Bisher gibt es Auskünfte nach dem VIG nur, wenn sie sich auf Lebens- und Futtermittel, Kosmetika, Wein und Bedarfsgegenstände beziehen.  

Das VIG gilt seit Mai 2008 in Deutschland. 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu diesem Gesetz.

Von vielen wird es als lückenhaft und zu bürokratisch kritisiert. Das zeigen auch Tests, die ich für diese Seite unternommen habe. 

Die Behörden in Berlin-Pankow zeigen, wozu man das Gesetz schon jetzt nutzen kann; sie informieren mit einem Smiley-System über "Schmuddel-Restaurants".

Verbraucher können vom VIG profitieren! Wagen Sie einen Versuch!
Wie es geht, zeigt das Musterschreiben.

Haben Sie selbst Erfahrungen mit dem VIG gemacht? Lassen Sie andere davon profitieren, schreiben Sie an: info(at)vig-nutzen(dot)de oder über das Kontaktformular